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Vor dem 01.03.2023 genehmigte Masterarbeiten zum Abschluss bringen -

29.11.2024

Zeitplan erstellen!

Nachfolgende Informationen und Vorgehensweisen betreffen nur jene Studierende, welche das Thema Ihrer Masterarbeit vor dem 01.03.2023 genehmigen haben lassen.

Zeitplan erstellen und an das StudienServiceCenter der Philologisch- Kulturwissenschaftliche Fakultät senden.

Wie geht es weiter? 

  • Wenn Sie den von Ihnen und von der*dem Betreuer*in unterschriebenen Zeitplan bis 01.03.2025 an das StudienServiceCenter der Philologisch- Kulturwissenschaftlichen Fakultät schicken, bleibt das Betreuungsverhältnis aufrecht.
  • Das Betreuungsverhältnis wird aufgelöst, wenn Sie bis 31.03.2025 keinen Zeitplan an das StudienServiceCenter der Philologisch Kulturwissenschaftlichen Fakultät schicken (§ 14 Abs. 7, Satzung der Universität Wien - Studienrecht). Eine neuerliche Genehmigung von demselben Thema und derselben Betreuung ist auch nach Auflösung des Betreuungsverhältnisses möglich, allerdings gibt es kein Recht darauf.

Bei Fragen/Unklarheiten

Sollte eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Betreuung nicht möglich sein, oder Sie weitere Fragen/Unklarheiten haben, kontaktieren Sie direkt den VizeSPL für Finno-Ugristik per E-Mail.