Nachfolgende Informationen und Vorgehensweisen betreffen nur jene Studierende, welche das Thema Ihrer Masterarbeit vor dem 01.03.2023 genehmigen haben lassen.
Zeitplan erstellen und an das StudienServiceCenter der Philologisch- Kulturwissenschaftliche Fakultät senden.
- Kontaktieren Sie Ihre*Ihren Betreuer*in und füllen Sie gemeinsam den Zeitplan aus. In diesem legen Sie gemeinsam realistische Ziele für die Fertigstellung Ihrer Masterarbeit fest. Ihr Masterarbeitsvorhaben sollte so konzipiert sein, dass es innerhalb von 6 Monaten bewältigbar ist.
- Schicken Sie den von Ihnen und von der*dem Betreuer*in unterschriebenen Zeitplan
- bis spätestens 31.03.2025 an das StudienServiceCenter der Philologisch- Kulturwissenschaftlichen Fakultät.
Wie geht es weiter?
- Wenn Sie den von Ihnen und von der*dem Betreuer*in unterschriebenen Zeitplan bis 01.03.2025 an das StudienServiceCenter der Philologisch- Kulturwissenschaftlichen Fakultät schicken, bleibt das Betreuungsverhältnis aufrecht.
- Das Betreuungsverhältnis wird aufgelöst, wenn Sie bis 31.03.2025 keinen Zeitplan an das StudienServiceCenter der Philologisch Kulturwissenschaftlichen Fakultät schicken (§ 14 Abs. 7, Satzung der Universität Wien - Studienrecht). Eine neuerliche Genehmigung von demselben Thema und derselben Betreuung ist auch nach Auflösung des Betreuungsverhältnisses möglich, allerdings gibt es kein Recht darauf.
Bei Fragen/Unklarheiten
Sollte eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Betreuung nicht möglich sein, oder Sie weitere Fragen/Unklarheiten haben, kontaktieren Sie direkt den VizeSPL für Finno-Ugristik per E-Mail.