Prüfungen

Endprüfungen

Nichtprüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VO) schließen mit einer schriftlichen oder mündlichen Endprüfung. Auf die Endprüfung müssen sich die Studierenden selbst über u:find anmelden. Die Prüfungstermine werden in u:find und auf unserer Homepage bekannt gegeben. Insgesamt müssen zu jeder Lehrveranstaltung vier Prüfungstermine gegeben werden, der erste Termin ist immer am Ende des Semesters.

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (UE, KO, PS, SE) setzt sich die Endbenotung aus mehreren Faktoren zusammen, also nicht nur aus dem Ergebnis einer einzigen Prüfung. Ist diese Endnote negativ, muss die gesamte Lehrveranstaltung zur Gänze in einem späteren Semester wiederholt werden.

Eine schon positiv benotete Prüfung (bei nichtprüfungsimmanenten LV-en: VO) kann einmal wiederholt werden (bis 6 Monate nach der Ablegung). Dadurch wird jedoch die erste Note nichtig, was bedeutet, dass es theoretisch auch zu einer schlechteren Note, oder gar zu einem Nichtbestehen kommen kann. 

Im Falle einer negativ benoteten nichtprüfungsimmanenten Lehrveranstaltung kann die Prüfung höchstens dreimal wiederholt werden, wobei die letzte Prüfung eine kommissionelle zu sein hat. Es gibt also höchstens vier Prüfungsantritte bei einer nichtprüfungsimmanenten Lehrveranstaltung. Wird die letzte (= vierte, kommissionelle) Prüfung nicht bestanden, wird der/die Studierende von der Studienrichtung ausgeschlossen. 

 

Sprachbeherrschungsprüfung

Studierende, die schon über gute Kenntnisse des Ungarischen oder Finnischen verfügen, können die Pflichtmodule Spracherwerb 1–6 des Bachelorstudiums Hungarologie und Fennistik durch die Sprachbeherrschungsprüfung ersetzen.

Zulassung zur Sprachbeherrschungsprüfung

Alle ordentlich inskribierten Studierenden im BA-Studium Hungarologie und Fennistik sind nach erfolgreicher Absolvierung der StEOP-Prüfung berechtigt, sich zur Sprachbeherrschungsprüfung anzumelden.

Bitte beachten: Die Noteneingabe in das Sammelzeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Sprachbeherrschungsprüfung ist kein Sprachzertifikat, sondern dient ausschließlich abteilungsinternen Zwecken, nämlich der Erlassung des sonst vorgeschriebenen Ungarisch- oder Finnischunterrichts (Spracherwerb Ungarisch/Finnisch 1-6).

Anmeldung zur Sprachbeherrschungsprüfung

Die Anmeldung zur Sprachbeherrschungsprüfung erfolgt über u:find. Der Herbsttermin findet im September und der Frühlingstermin im März statt.

Prüfer*innen

Für das Zusammenstellen der schriftlichen Prüfung und den Ablauf der Sprachbeherrschungsprüfung ist der jeweilige Lektor/die jeweilige Lektorin für Ungarisch, Frau Mag. Márta Csire, marta.csire@univie.ac.at, bzw. für Finnisch, Dr. Mikko Kajander, mikko.kajander@univie.ac.at, zuständig. Bei der mündlichen Prüfung muss neben dem Lektor/der Lektorin ein/e MitarbeiterIn des Institutes (z.B. Sprachlektor*in oder Professor*in) anwesend sein.

Ablauf der Sprachbeherrschungsprüfung

Die Sprachbeherrschungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Schwerpunkte der schriftlichen Prüfung sind:

  1. Grammatikkenntnisse: Überprüfung der Beherrschung von morphologischen und syntaktischen Konstruktionen sowie ihrer Anwendung
  2. Textverständnis: Lesen und Verstehen eines authentischen, aktuellen Zeitungsartikels
  3. Textproduktion: Verfassen eines Aufsatzes zu einem gegebenen Thema

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Gespräch mit den Prüfer*innen, bei dem die Sprachgewandtheit sowie der Wortschatz überprüft werden.

Beurteilung der Sprachbeherrschungsprüfung

Die gesamte Sprachbeherrschungsprüfung wird nach der üblichen Notenskala (1-2-3-4-5) beurteilt. Ein separates Beurteilen der Prüfungsteile hat nicht zu erfolgen. Die positive Beurteilung (1-2-3-4) bedeutet, dass der Kandidat die jeweilige Sprache in einem Ausmaße beherrscht, die von den Absolventen des gesamten Sprachunterrichts gefordert wird.

Wiederholung der Sprachbeherrschungsprüfung

Eine Sprachbeherrschungsprüfung darf wiederholt werden. Dazu dürfen sich Studierende allerdings erst im folgenden Studiensemester neuerlich anmelden.

Nachweis über die abgelegte Sprachbeherrschungsprüfung

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird in das Sammelzeugnis eine Gesamtnote über 32 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen, 55 ECTS, für den Spracherwerb Ungarisch/Finnisch 1-6 eingetragen.

Termine der Sprachbeherrschungsprüfung

Die Sprachbeherrschungsprüfungen für Ungarisch und Finnisch werden jeweils im Oktober und im März bei uns in der Abteilung Finno-Ugristik abgehalten. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte zu Beginn des jeweiligen Semesters unserer Homepage und aus dem u:find.